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Energieaudits

Energieverbräuche aufnehmen - Effizienzmaßnahmen ableiten

Energieaudits nach DIN EN 16247-1

Seit 2015 sind alle Nicht-KMU zur Umsetzung der Anforderungen des EDL-G verpflichtet. Konkret bedeutet dies, dass entweder ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durch einen qualifizierten und BAFA-gelisteten Berater durchgeführt, oder ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 eingeführt werden muss. Wir setzen die Anforderungen des EDL-G bei Ihnen mit unseren BAFA-gelisteten Beratern um. Kontaktieren Sie uns für ein Angebot zur Durchführung eines Energieaudits nach DIN EN 16247!

Die Durchführung eines Energieaudits orientiert sich an der Norm DIN EN 16247. Folgender Ablauf ist vorgesehen:

Auftaktgespräch

Datenaufnahme

Erarbeitung von Effizienzmaßnahmen

Berichterstellung und Abschluss­gespräch

Energieaudits nach DIN EN 16247 und ähnliche Einsparkonzepte sind bei verschiedenen Förderprogrammen zum Nachweis der Energieeinsparung zwingend vorgeschrieben. Für KMU ist die Erstellung von Energieaudits mit staatlichen Zuschüssen förderbar.