CSRD-Berichterstattung für Ihr Unternehmen
Eine fundierte CSRD-Berichterstattung für nachhaltige Prozesse in Ihrem Unternehmen
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) verpflichtet Unternehmen dazu, umfassend über ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu berichten. Dabei geht es nicht mehr nur um freiwillige Nachhaltigkeitsangaben, sondern um verbindliche, standardisierte und prüfbare ESG-Daten.
Wir unterstützen Sie bei der vollständigen Umsetzung der CSRD-Berichterstattung, von der Wesentlichkeitsanalyse über die Datenerhebung bis hin zur Erstellung der Berichte nach ESRS-Standards. Unser Ansatz ist praxisnah, transparent und orientiert an den regulatorischen Vorgaben.
Wer profitiert von einer CSRD-Berichterstattung?
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Unternehmen, die frühzeitig handeln, sichern sich Wettbewerbsvorteile, höhere Transparenz und bessere Ratings
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Organisationen verbessern ihre ESG-Performance und reduzieren Risiken
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Unternehmen stärken ihre Attraktivität für Kunden, Banken und Investoren
Wer unterliegt einer CSRD-Pflicht?
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Große kapitalmarktorientierte Unternehmen (ab Berichtsjahr 2024)
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Große Unternehmen nach EU-Definition (ab 2025)
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Kapitalmarktorientierte KMU (ab 2026, mit Übergangsfristen)
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Bestimmte Unternehmen aus Drittländern mit relevanten EU-Aktivitäten
Ihr Mehrwert durch eine CSRD-Berichterstattung
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Rechts- und Planungssicherheit in einem komplexen regulatorischen Umfeld
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Eine klare Roadmap zur effizienten Umsetzung der CSRD
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Vollständige Datentransparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen
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Verbesserte Unternehmenssteuerung durch belastbare ESG-Kennzahlen
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Bessere Markt- und Finanzierungschancen durch konforme Nachhaltigkeitsberichte
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Entlastung Ihrer internen Ressourcen durch professionelle Begleitung
Maßgeschneiderte CSRD-Berichte für Ihr Unternehmen
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Durchführung der doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Impact & Financial)
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Analyse der ESRS-Anforderungen und Ableitung unternehmensspezifischer Pflichten
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Aufbau eines effizienten ESG-Datenmanagements
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Datenerhebung, KPI-Berechnung und Erstellung aller erforderlichen Nachweise
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Erstellung oder Unterstützung bei der Erstellung des CSRD-konformen Nachhaltigkeitsberichts
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Begleitung der externen Prüfung (Assurance)
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Entwicklung von Ziel- und Maßnahmenstrategien inkl. Roadmap
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Workshops, Schulungen und interne Awareness-Maßnahmen
Erfüllung von Pflichten
Die CSRD gilt stufenweise – wichtige Fristen sind:
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Berichtsjahr 2024 (Bericht 2025): große kapitalmarktorientierte Unternehmen
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Berichtsjahr 2025 (Bericht 2026): alle großen Unternehmen nach EU-Definition
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Berichtsjahr 2026 (Bericht 2027): kapitalmarktorientierte KMU (mit Opt-out bis 2028)
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Ab 2028: ausgewählte Nicht-EU-Unternehmen
Berichtspflichten umfassen:
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Vollständige ESRS-Umsetzung
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Offenlegung von Strategien, Risiken, Zielen und Maßnahmen
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Scope-1, Scope-2 und teilweise Scope-3-Emissionen
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Klimarisiken & Transformationspläne
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Soziale und Governance-bezogene Kennzahlen
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Jahresaktualisierung – Pflicht zur jährlichen Berichterstattung
Pflichten ergeben sich aus:
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ESRS (European Sustainability Reporting Standards) – einheitliche Vorgaben für alle Nachhaltigkeitsthemen
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Pflicht zur doppelten Wesentlichkeitsanalyse (Impact & Financial Materiality)
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Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Daten (ESG)
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Langfristige Strategie, Ziele, Maßnahmen und KPIs
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Pflicht zur externen Prüfung (Assurance) des Nachhaltigkeitsberichts
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Digitale Veröffentlichung im XBRL/Tagged Format
Fördermöglichkeiten:
Obwohl die CSRD selbst nicht gefördert wird, können Unternehmen für Maßnahmen, die zur Erfüllung der Berichtspflichten beitragen, finanzielle Unterstützung erhalten:
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BAFA-Förderung für Energie- und Transformationsberatung
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KfW-Programme für Digitalisierung, Nachhaltigkeit und Energieeffizienz
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EU-Förderprogramme wie Horizon Europe, LIFE oder EU Innovation Fund
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Regionale Förderprogramme für Nachhaltigkeit, Transparenz und Datenmanagement
Wir prüfen, welche Förderungen für Ihr Unternehmen möglich sind, und unterstützen bei der Beantragung.